Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
283_1967 AT

283. Kundmachung: Beitritt Jugoslawiens zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 283. Kundmachung: Beitritt Jugoslawiens zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung der Regierung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft hat Jugoslawien am

8. Juni 1967 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über die Erteilung gewisser für das

Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern,

BGBl. Nr. 275/1965, hinterlegt.

Gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 ist dieses

Übereinkommen für Jugoslawien am 8. Juli 1967

in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →