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283_1961 AT

283. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung, womit die Einrechnungsvorschrift 1945 abgeändert wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 283. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung, womit die Einrechnungsvorschrift 1945 abgeändert wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(0 Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 13. Oktober 1961, V 11/61-12,

die Verordnung des Bundesministeriums für

Justiz vom 13. Oktober 1949, BGBl. Nr. 248,

womit die Einrechnungsvorschrift 1945, StGBl.

Nr. 145/1945, abgeändert wird, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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