Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
282_1997 AT

282. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (2. Ergänzung)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (2. Ergänzung)

Gemäß § 14 Abs. 1 der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung, BGBl. Nr. 1067/1994,

zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 47/1997, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der

repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten

Flächen angebaut werden, BGBl. II Nr. 195/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II

Nr. 203/1997, wird wie folgt geändert

In § 1 wird folgende Z 6 angefügt

„6. Sonnenblumen 1900 kg/ha“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →