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282. Verordnung: Änderung der Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Änderung der Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und

Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung

von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 529/1992, zuletzt geändert durch Verordnung

BGBl. Nr. 48/1993 und durch Kundmachung BGBl. Nr. 163/1993, wird wie folgt geändert

1. Im § 1

a) lautet die Z 36:,,

36. Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren (Anlage C.20)“

b) erhalten die bisherigen Z 36 und 37 die Bezeichnungen ,,37“ und ,,38“.

2. Im § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:,,

(4) § 1 Z 36, die Neubezeichnung der Anlagen (Z 37 und Z 38) sowie die Anlagen B.3 und C.20

dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 282/1996 treten mit 1. Mai 1996 für die

Lehrgänge, die ab diesem Zeitpunkt eingerichtet werden, in Kraft.“

3. Die Anlage B.3 lautet:,,

Anlage B.3

AUSBILDUNG VON FUSSBALLTRAINERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter

Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines

Fußballtrainers vertraut zu machen.

Fußballtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete

und qualifizierte Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können von der Grundschule

bis zur Trainerarbeit im Leistungsbereich zu vermitteln und Spieler vor, im und nach dem Wettkampf

zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem

Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten

Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen

des Fernunterrichts angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine in

sich abgeschlossene allgemeine Grundlage in allen Gegenständen unter besonderer Berücksichtigung der

Spezialsportart Fußball zu geben. Im 3. und 4. Semester wird der Lehrstoff – soweit im ersten Ausbildungsjahr

nicht abgeschlossen – erweitert und besonders praktisch-methodisch vertieft und durch weitere

erforderliche Unterrichtsgegenstände ergänzt.

Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die einzelnen Sportarten, insbesondere

auch für Fußball, unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und

Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. Im

Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn des 1. und 3. Semesters am Einführungsunterricht

(Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den

Fernunterricht haben im Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu

entsprechen. Das festgelegte Ziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische

und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung

des Fußballtrainers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung

von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen

und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen

Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise

zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage A.1

Lehrstoff

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und

Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff

1. Semester (1 Wochenstunde)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die

im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbesserung der Rechtschreibung und des Ausdrucks; Wortschatzübungen; Berichte über vorgeschriebene

Themen; Abfassen von Schriftstücken an Behörden, Verbände und Organisationen.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der mündlichen Ausdrucksweise; Referate und Diskussionen; Abfassen von Ansprachen;

Verhalten bei Interviews; Sprecherziehung.

3. Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff

3. Semester (2 Wochenstunden)

Schulung der Aussprache; Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln.

Übersetzung leichter Sporttexte; Alltagssprache mit Bezug zum Sport, Erweiterung des sportspezifischen

Wortschatzes; einfache Konversation.

4. Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische

Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage

im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung

des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. Sportmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um die und Anwendung der Grundelemente des Managements allgemein. Die Bedeutung

des modernen Managements und dessen Auswirkungen im Sport (Sportmanagement). Verbindung zwischen

Sportmanagement und Sportmarketing.

Lehrstoff

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Vermittlung und Vertiefung betriebswirtschaftlichen Denkens im Sportbereich. Organisation eines

gemeinnützigen Sportvereins. Finanzierungsmodelle, Rechtsformen wirtschaftlicher Tätigkeiten für Vereine,

Sportmanager und Trainer.

Vertragsrecht – Grundlagen. Arbeitsverträge und deren sozial- und steuerrechtliche Auswirkungen.

Straf- und zivilrechtliche Haftung (Verein, Sportmanager/Trainer). Analysen aktueller Fallbeispiele,

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.

Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz, Auswirkungen auf Vereine,

Sportmanager und Trainer. (Fallbeispiels-Anwendung und Analysen in Form von Workshops.)

6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Bildungs- und Lehraufgabe

Wecken des Verständnisses für den modernen Sport und seine Probleme durch Aufzeigen seiner

Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart.

Lehrstoff

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige

Zeit; Darlegen der einzelnen Schwerpunkte und Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe;

geschichtliche Entwicklung des Fußballsports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch

richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis

für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf

Rücksicht genommen werden kann. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff

1. Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer

Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung;

Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren;

Hygiene im Sport.

3. Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teile; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen

(übergreifend); Testverfahren und Interpretation.

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Psychoregulation); Sporthygiene und ihre Anwendung

in der Praxis; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

8. Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates;

Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport.

9. Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen

um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

4. Semester (2,5 Wochenstunden)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

Spezielle Themen des Fußballsports.

10. Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und

Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und

einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der

Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.

3. Semester (1 Wochenstunde)

Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren; Vorbereitung und Planung

des Trainings, Trainingszielkontrollen.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Festigen des Stoffes; spezielle Themen des Fußballsports.

11. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre – Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung.

Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung

für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und

komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu

sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 2. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Sparteneigenart Fußball;

spezielle Bewegungsanalysen; Probleme der Technikschulung; Testverfahren.

12. Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und

durchzuführen.

Lehrstoff

1. Semester (2 Wochenstunden)

Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Trainingsziel – Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

3. Semester (2 Wochenstunden)

Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. und 2. Semesters; Inhalte (Übungsformen) zur

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit – umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden

und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe.

4. Semester (2 Wochenstunden)

Biologische Besonderheiten des Nachwuchstrainings; eingehende Behandlung des Trainings der

konditionellen Komponenten; Wechselbeziehungen der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung,

Übertraining, Regeneration; Leistungstests.

13. Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen

Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff

1. Semester (2 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte

Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).

2. Semester (3 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training – Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung

der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training

und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen

von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.

3. Semester (4 Wochenstunden)

Schulungsmethoden der einzelnen Trainings- und Spielelemente; Technik, Taktik und Kondition;

die Trainingsarbeit in den Vorbereitungsperioden.

4. Semester (5 Wochenstunden)

Training und Spiel in allen Perioden und Formen; Vorbereitung, Lenkung und Auswertung des

Spieles; Kontrollen des Trainings, des Spieles, der Spieler; Persönlichkeit des Trainers; angewandte Taktik;

Erkenntnisse aus Fußballgroßveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische

Spiele, UEFA-Cup ua.); weitere Entwicklung des Fußballs.

14. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der

Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff

1. Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf;

verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen

über die Sportstätten und ihren Aufbau.

4. Semester (0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Entwicklung; Aufbau und Pflege

der Geräte, die in der Sparte Fußball Verwendung finden mit besonderer Berücksichtigung verschiedener

Materialien.

15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden

Fachliteratur.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur,

wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

16. Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

4. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

17. Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen

der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff

1. Semester (1 Wochenstunde)

2. Semester (2 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten

(Kondition – Technik – Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen;

Festigung des Eigenkönnens.

3. Semester (2 Wochenstunden)

4. Semester (1 Wochenstunde)

Schaffung der konditionellen und technischen Voraussetzungen für eine richtige Durchführung der

Aufgaben aus den Übungsformen der Taktik; die Konditionsarbeit im Fußball mit und ohne Ball

(Geräten).

18. Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes

Fußballtraining.

Lehrstoff

1. Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus

den Übungsgebieten der Technik.

2. Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen;

von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der

Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen

Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.

3. Semester (6 Wochenstunden)

Das Trainieren steht im Vordergrund; Umsetzung der Stoffansammlung im Modelltraining in den

verschiedenen Perioden; Tests und Leistungskontrollen.

4. Semester (11 Wochenstunden)

Trainingsgestaltung in den Wettkampfperioden – Spezialtraining, Individualtraining, Training zur

Heranbildung von Universalspielern; Verwendung von trainingsfördernden Hilfsmitteln.“

4. Die Anlage C.20 lautet:,,

Anlage C.20

AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang

unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und

Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben

eines Fußballinstruktors vertraut zu machen.

Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete

und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den

Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem

Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten

Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen

des Fernunterrichts angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung

des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials

eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes

sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang

Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors

Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das

Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des

Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der

einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben.

Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage A.1

Lehrstoff

Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und

Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die

im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.

3. Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische

Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage

im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung

des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch

richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis

für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf

Rücksicht genommen werden kann.

Lehrstoff

1. Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer

Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung;

Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren;

Hygiene im Sport.

5. Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates;

Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport.

6. Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen

um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

7. Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und

Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und

einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der

Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.

8. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre – Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung.

Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung

für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und

komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu

sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

9. Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und

durchzuführen.

Lehrstoff

1. Semester (2 Wochenstunden)

Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Trainingsziel – Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

10. Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen

Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff

1. Semester (2 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte

Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).

2. Semester (3 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training – Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung

der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training

und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen

von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.

11. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der

Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff

1. Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf;

verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen

über die Sportstätten und ihren Aufbau.

12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden

Fachliteratur.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur,

wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

13. Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

14. Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen

der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff

1. Semester (1 Wochenstunde)

2. Semester (2 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten

(Kondition – Technik – Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen;

Festigung des Eigenkönnens.

15. Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes

Fußballtraining.

Lehrstoff

1. Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus

den Übungsgebieten der Technik.

2. Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen;

von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der

Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen

Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.“

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