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282_1995 AT

282. Verordnung: Föderungsstipendien für das Kalenderjahr 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Föderungsstipendien für das Kalenderjahr 1995

Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 619/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 10900000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1993/94 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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