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282_1989 AT

282. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung über die Aufhebung des § 67 Abs. 10 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung über die Aufhebung des § 67 Abs. 10 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

27. April 1989 über die Aufhebung des § 67 Abs. 10

des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch

den Verfassungsgerichtshof, BGBl. Nr. 218, wird

wie folgt berichtigt

1. Im Titel wird die Wortfolge „des § 67

Abs. 10" ersetzt durch die Wortfolge „einiger

Worte in § 67 Abs. 10".

2. In Abs. 1 wird die Wortfolge „§ 67 Abs. 10

ASVG" ersetzt durch die Wortfolge „die Worte,

zur Vertretung juristischer Personen berufenen

Personen und die' in § 67 Abs. 10 ASVG".

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