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282_1987 AT

282. Verordnung: Änderung der Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Änderung der Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung 1983

Auf Grund des § 14 der Wirtschaftstreuhänder-

Berufsordnung, BGBl. Nr. 125/1955, in der Fassung

der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-

Novelle 1982, BGBl. Nr. 352, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen und

dem Bundesminister für Justiz verordnet

Artikel I

Die Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung

1983, BGBl. Nr. 45, wird wie folgt geändert

§ 4 Abs. 1 lautet

„§ 4. (1) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

teilt einem Prüfungskommissär die Ausarbeitung

eines Klausurarbeitsthemas und einem weiteren

Prüfungskommissär die Durchsicht des ausgearbeiteten

Klausurarbeitsthemas zu. Danach weist

der Vorsitzende das Klausurarbeitsthema dem Prüfungskandidaten

zu. Bei Übernahme des Klausurarbeitsthemas

von einem anderen Prüfungsausschuß

entfällt die Zuteilung der Ausarbeitung eines

Klausurarbeitsthemas an einen Prüfungskommissär,

nicht jedoch die Durchsicht des Klausurarbeitsthemas

vor der Zuweisung an den Prüfungskandidaten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1987 in

Kraft.

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