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282_1984 AT

282. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen mathematischen und naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen mathematischen und naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der

Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Unterricht und Kunst verordnet

§ 1 Abs. 1 der Verordnung über einen mathematischen

und naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang,

BGBl. Nr. 373/1981, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 424/1982 hat zu lauten

„§ 1. (1) Ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang

für die Studienberechtigungsprüfung

zu den in § 3 genannten Studien wird eingerichtet

1. von September 1981 bis Juli 1982 an der

Technischen Universität Wien und an der

Universität Linz;

2. von September 1982 bis Juli 1983 an der

Technischen Universität Wien und an der

Universität Linz;

3. von September 1983 bis Juli 1984 an der

Technischen Universität Wien und an der

Universität Linz;

4. von September 1984 bis Juli 1985 an der

Technischen Universität Wien."

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