282_1983
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282. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch die Türkei
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 282. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch die Türkei
1983_282_0 282. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch die Türkei
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Türkei am 22. März 1983 ihre Ratifikationsurkunde
zum Europäischen Übereinkommen
über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
(BGBl. Nr. 190/1982) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 10
Abs. 2 für die Türkei am 23. April 1983 in Kraft
getreten.