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282_1983 AT

282. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch die Türkei

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch die Türkei

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Türkei am 22. März 1983 ihre Ratifikationsurkunde

zum Europäischen Übereinkommen

über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

(BGBl. Nr. 190/1982) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 10

Abs. 2 für die Türkei am 23. April 1983 in Kraft

getreten.

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