282_1982
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282. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 282. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung
1982_282_0 282. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung
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Auf Grund der §§ 77 Abs. 6 und 78 Abs. 9 des
Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung
der Vertragsversicherung, BGBl.
Nr. 569/1978, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 4. Dezember 1978, BGBl. Nr. 654, über
die Vorlage von Vermögensnachweisen durch
Unternehmen der Vertragsversicherung wird wie
folgt geändert
Im § 1 Abs. 2 haben die Worte „Schätzungen des
Deckungserfordernisses und der technischen Verbindlichkeiten
zum Ende des betreffenden Monats
und" zu entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1982 in Kraft.
Sie ist erstmals auf die Meldungen zum 30. Juni
1982 anzuwenden.