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282_1982 AT

282. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung

Auf Grund der §§ 77 Abs. 6 und 78 Abs. 9 des

Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung

der Vertragsversicherung, BGBl.

Nr. 569/1978, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 4. Dezember 1978, BGBl. Nr. 654, über

die Vorlage von Vermögensnachweisen durch

Unternehmen der Vertragsversicherung wird wie

folgt geändert

Im § 1 Abs. 2 haben die Worte „Schätzungen des

Deckungserfordernisses und der technischen Verbindlichkeiten

zum Ende des betreffenden Monats

und" zu entfallen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1982 in Kraft.

Sie ist erstmals auf die Meldungen zum 30. Juni

1982 anzuwenden.

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