282_1970
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282. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1971
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 282. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1971
1970_282_0 282. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1971
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Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,
BGBl. Nr. 183/1947, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1969,
wird verordnet
Artikel I
Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
mit Verordnung BGBl. Nr. 211/
1970 für das Kalenderjahr 1971 mit 1,071 festgesetzte
Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß
für das Kalenderjahr 1971 auch im Bereich des
Opferfürsorgegesetzes verbindlich.
Artikel II
Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1971
an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten
festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung
der in der Verordnung BGBl.
Nr. 302/1969 angeführten Beträge wie folgt festgestellt