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282_1970 AT

282. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1971

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1971

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1969,

wird verordnet

Artikel I

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl. Nr. 211/

1970 für das Kalenderjahr 1971 mit 1,071 festgesetzte

Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß

für das Kalenderjahr 1971 auch im Bereich des

Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1971

an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl.

Nr. 302/1969 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

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