282_1967
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282. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 282. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation
1967_282_0 282. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten
die Satzung der Weltgesundheitsorganisation
(BGBl. Nr. 96/1949, in der Fassung der Kundmachung
BGBl. Nr. 27/1961, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 18/1963) angenommen bzw. ohne Vorbehalt
der Genehmigung unterzeichnet
Barbados, Guayana, Jamaika, Kenia, Malawi,
die Malediven, Malta, Sambia, Sansibar, Singapur,
Trinidad und Tobago sowie Uganda.
Syrien hat erklärt, sich auch nach Erlangung
der Unabhängigkeit an die gegenständliche
Satzung gebunden zu erachten.
Ferner wurden nach Mitteilung des Büros der
Weltgesundheitsorganisation in Genf Katar und
Mauritius als außerordentliche Mitglieder in die
Weltgesundheitsorganisation aufgenommen.