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282_1959 AT

282. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Marktordnungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 282. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Marktordnungsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

(Verfassungsbestimmung.)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Marktordnungsgesetz, BGB!.

Nr. 276/1958, in der Fassung des Artikels II des

vorliegenden Bundesgesetzes, enthalten sind, sowie

die Vollziehung dieser Vorschriften ist für

die Zeit vom 1. Jänner 1960 bis 31. Dezember

1960 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich

derer vom 1. Jänner 1956 an die bis dahin

bestandenen verfassungsgesetzlichen Grundlagen

(Artikel 10 Abs. 1 Z. 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929) nicht mehr gegeben

sind.

Artikel II.

Im § 56 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes

treten an Stelle der Worte „31. Dezember 1959"

die Worte „31. Dezember 1960".

Artikel III.

Mit der Vollziehung des Artikels II dieses

Bundesgesetzes, das am 31. Dezember 1959 in

Kraft tritt, ist das Bundesministerium für Land-

und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit den

beteiligten Bundesministerien betraut.

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