281_1995
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281. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1594/95
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 281. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1594/95
Gemäß § 58 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 619/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 21800000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1993/94 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt