281. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen sind folgende weitere
Staaten dem Übereinkommen über die politischen
Rechte der Frau (BGBl. Nr. 256/1969,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 85/1974) beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde
Spanien 14. Jänner 1974
Mali 16. Juli 1974
Lesotho 4. November 1974
Australien 10. Dezember 1974
Tansania 19. Juni 1975
Peru 1. Juli 1975
Vereinigte Staaten
von Amerika 8. April 1976
Mauretanien 4. Mai 1976
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunden
haben die angeführten Staaten folgende
Vorbehalte erklärt
Spanien
Die Artikel I und III des Übereinkommens
werden so ausgelegt werden, daß sie jene Bestimmungen
der gegenwärtigen spanischen Gesetzgebung,
die die Stellung des Familienoberhauptes
festlegen, nicht beeinträchtigen.
Die Artikel II und III werden so ausgelegt
werden, daß sie die in der spanischen Verfassung
enthaltenen Normen in bezug auf das Amt des
Staatsoberhauptes nicht beeinträchtigen.
Artikel III wird so ausgelegt werden, daß
er die Tatsache nicht beeinträchtigt, daß gemäß
der spanischen Gesetzgebung gewisse Funktionen,
die ihrer Natur nach nur durch Männer oder
nur durch Frauen zufriedenstellend ausgeübt
werden können, je nach Lage des Falles nur
von Männern oder nur von Frauen ausgeübt
werden.
Lesotho
Artikel III wird, sofern er durch Gesetzes- und
Gewohnheitsrecht von Basuto geregelte Angelegenheiten
betrifft, bis zur Notifikation der
Zurückziehung in jedem Einzelfall unter Vorbehalt
angenommen.
Australien
Die Regierung Australiens erklärt hiermit, daß
der Beitritt Australiens unter dem Vorbehalt
erfolgt, daß Artikel III des Übereinkommens
nicht auf die Rekrutierung für die Streitkräfte
und auf die Bedingungen der Dienstleistungen
in diesen angewendet wird.
Ferner erklärt die Regierung Australiens, daß
das Übereinkommen nicht auf Papua Neuguinea
angewendet wird.
In einer am 15. Oktober 1974 beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen eingelangten
Mitteilung hat das Vereinigte Königreich Großbritannien
und Nordirland die Zurückziehung
jener, anläßlich seines Beitrittes zum Übereinkommen
erklärten Vorbehalte, die die Beschäftigung
verheirateter Frauen im diplomatischen
Dienst Ihrer Majestät und im öffentlichen Dienst
von Nordirland, Antigua, Hongkong und
St. Lucia sowie die Entlohnung von Frauen im
öffentlichen Dienst der Seychellen betreffen
(kundgemacht im BGBl. Nr. 257/1969, Abs. 1
lit. f und g), notifiziert.