281_1964
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281. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 281. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
1964_281_0 281. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
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Auf Grund der §§ 74 a und 74 c der Gewerbeordnung
sowie des § 24 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes
1956, BGBl. Nr. 147, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Handel
und Wiederaufbau verordnet
Im § 21 der Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung vom 3. Dezember
1956, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 313/1962, womit Vorschriften
zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von
Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten
erlassen werden, tritt an Stelle der Zeitangabe
„31. Dezember 1964" die Zeitangabe
„31. Dezember 1966".