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281_1961 AT

281. Kundmachung: Aufhebung des S 31 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 281. Kundmachung: Aufhebung des S 31 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den Bestimmungen der §§ 64 und 65 des

Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 14. Oktober 1961, G 3/60,

G 1/61, den § 31 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes

1955, BGBl. Nr. 149, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2). Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1961 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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