281_1958
AT
281. Bundesgesetz: Bedeckung des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1959.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 281. Bundesgesetz: Bedeckung des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1959.
1958_281_0 281. Bundesgesetz: Bedeckung des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1959.
Originalquelle öffnen
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird
ermächtigt, dem Milchwirtschaftsfonds (Marktordnungsgesetz,
BGBl. Nr. 276/1958) zur Erfüllung
seiner Ausgleichsverpflichtungen im Geschäftsjahr
1959 einen Zuschuß bis zu einem Betrag
von 86 Millionen Schilling zur Verfügung
zu stellen.
§ 2. Dieser Zuschuß ist zu Lasten des finanzgesetzlichen
Ansatzes Kapitel 18 Titel 10 § 3
„Milchpreisausgleich" unter der Post 30 „Zuschuß
zum Gebarungsabgang des Milchwirtschaftsfonds"
zu verrechnen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.