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281_1958 AT

281. Bundesgesetz: Bedeckung des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1959.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 281. Bundesgesetz: Bedeckung des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1959.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird

ermächtigt, dem Milchwirtschaftsfonds (Marktordnungsgesetz,

BGBl. Nr. 276/1958) zur Erfüllung

seiner Ausgleichsverpflichtungen im Geschäftsjahr

1959 einen Zuschuß bis zu einem Betrag

von 86 Millionen Schilling zur Verfügung

zu stellen.

§ 2. Dieser Zuschuß ist zu Lasten des finanzgesetzlichen

Ansatzes Kapitel 18 Titel 10 § 3

„Milchpreisausgleich" unter der Post 30 „Zuschuß

zum Gebarungsabgang des Milchwirtschaftsfonds"

zu verrechnen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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