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280_1999 AT

280. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 1999 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, Ergänzung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 1999 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, Ergänzung

Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 6 und 101 des Marktordnungsgesetzes 1985 — MOG, BGBl. Nr. 210,

zuletzt geändert durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I. Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der

repräsentativen Erträge der Ernte 1999 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf

stillgelegten Flächen angebaut werden, BGBl. II Nr. 243/1999, wird folgendermaßen ergänzt

Nach § 3 Z 7 wird folgende Z 8 angefügt

„8. Mais 8000“

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