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280_1990 AT

280. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in § 302 der Exekutionsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in § 302 der Exekutionsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 3. März 1990, G 236/89-6, dem Bundeskanzler

zugestellt am 11. April 1990, die Worte „das

Ärar oder" in § 302 der Exekutionsordnung, RGBl.

Nr. 79/1896, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar

1991 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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