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280_1977 AT

280. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Fachverbandes der Sägeindustrie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Fachverbandes der Sägeindustrie

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. (1) Für den gemäß § 2 Abs. 1 Z. 9

des Anhanges zur Fachgruppenordnung, BGBl.

Nr. 223/1947, festgelegten Bereich des Fachverbandes

der Sägeindustrie wird in Entsprechung

von gemeinsamen Anträgen der jeweiligen Fachgruppen

der Sägeindustrie und des Österreichischen

Gewerkschaftsbundes, Gewerkschaft der

Bau- und Holzarbeiter, für die Bundesländer

Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und

Steiermark ein Kontingent in Höhe von insgesamt

348 für die Beschäftigung von Ausländern

als Arbeiter festgesetzt (Bundes-Einzelkontingent).

(2) Ausgenommen hievon sind

1. im Bundesland Niederösterreich Betriebe, in

denen der Anteil der Ausländer 50 v. H. der beschäftigten

inländischen Arbeiter erreicht hat,

2. im Bundesland Oberösterreich Betriebe, in

denen der Anteil der Ausländer 50 v. H. der beschäftigten

Arbeiter erreicht hat,

3. im Bundesland Steiermark Betriebe, in

denen der Anteil der Ausländer 40 v. H. der beschäftigten

Arbeiter erreicht hat, sofern nicht eine

Einbeziehung auf Grund einer einvernehmlichen

Befürwortung durch die Fachgruppe der Sägeindustrie

und das Landessekretariat der Gewerkschaft

der Bau- und Holzarbeiter an die Dienststellen

der Arbeitsmarktverwaltung erfolgt.

§ 2. Das Bundes-Einzelkontingent wird auf die

angeführten Bundesländer wie folgt aufgeteilt

(Landes-Einzelkontingente)

Kärnten 60

Niederösterreich 143

Oberösterreich 75

Steiermark 70.

§ 3. Die Laufzeit der Landes-Einzelkontingente

erstreckt sich

1. im Bundesland Kärnten vom 28. Feber bis

31. Dezember 1977,

2. im Bundesland Niederösterreich vom

7. März bis 17. Dezember 1977,

3. im Bundesland Oberösterreich vom

14. Feber bis 17. Dezember 1977,

4. im Bundesland Steiermark vom 1. März bis

31. Dezember 1977.

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