280. Verordnung: Ergänzung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966 und
Nr. 289/1969, insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 73 Abs. 1 lit. d, wird — gemäß § 5
Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung — verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 4. Juli 1963, BGBl. Nr. 207,
mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und
gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen
erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 97/1965, Nr. 270/1965,
Nr. 26/1967, Nr. 183/1969 und Nr. 156/1970,
wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I ist nach dem § 2 b folgender
§ 2 c einzufügen
„§ 2 c. Für den Abiturientenlehrgang für
Datenverarbeitung und Organisation wird der
in der Anlage HI/8 enthaltene Lehrplan mit
15. September 1970 in Kraft gesetzt."
2. Den Anlagen wird nach der Anlage HI/7 die
der vorliegenden Verordnung angeschlossene Anlage
III/8 hinzugefügt.