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280_1970 AT

280. Verordnung: Ergänzung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Verordnung: Ergänzung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966 und

Nr. 289/1969, insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 73 Abs. 1 lit. d, wird — gemäß § 5

Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Wissenschaft und Forschung — verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 4. Juli 1963, BGBl. Nr. 207,

mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und

gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen

erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 97/1965, Nr. 270/1965,

Nr. 26/1967, Nr. 183/1969 und Nr. 156/1970,

wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I ist nach dem § 2 b folgender

§ 2 c einzufügen

„§ 2 c. Für den Abiturientenlehrgang für

Datenverarbeitung und Organisation wird der

in der Anlage HI/8 enthaltene Lehrplan mit

15. September 1970 in Kraft gesetzt."

2. Den Anlagen wird nach der Anlage HI/7 die

der vorliegenden Verordnung angeschlossene Anlage

III/8 hinzugefügt.

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