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280_1966 AT

280. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende

Einfuhr von Wasserfahrzeugen und

Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch (BGBl.

Nr. 21/1958, letzte Kundmachung über den

Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1964) ratifiziert

beziehungsweise sind diesem beigetreten

Staaten

Damm der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Luxemburg 13. Oktober 1964

Portugal 16. Feber 1965

Finnland 30. September 1965

Malta hat am 3. Mai 1966 erklärt, sich an dieses

Abkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung

bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit

auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt

worden war.

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