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280_1964 AT

280. Bundesgesetz: Hypothekarische Belastung der bundeseigenen Liegenschaft EZ. 4805, Kat. Gem. Brigittenau, wegen Aufnahme eines Darlehens bei der Gemeinde Wien zur Behebung von Zeitschäden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Bundesgesetz: Hypothekarische Belastung der bundeseigenen Liegenschaft EZ. 4805, Kat. Gem. Brigittenau, wegen Aufnahme eines Darlehens bei der Gemeinde Wien zur Behebung von Zeitschäden.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigene Liegenschaft

EZ. 4805, Kat. Gem. Brigittenau (Wien XX,

Klosterneuburgerstraße 115—117), bis zu einem

Betrag von 3,210.000 S hypothekarisch zu belasten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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