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280_1959 AT

280. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preisregelungsgesetzes 1957.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 280. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preisregelungsgesetzes 1957.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Preisregelungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 151,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 278/

1958, wird abgeändert wie folgt

1. (Verfassungsbestimmung.) § 1 hat zu lauten

„§ 1. (Verfassungsbestimmung.) Die Erlassung

und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im

Preisregelungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 151, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 278/1958

und des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten

sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

ist für die Zeit vom 1. Jänner 1960 bis 31. Dezember

1960 auch in den Belangen Bundessache,

hinsichtlich derer vom 1. Jänner 1956 an die bis

dahin bestandenen verfassungsgesetzlichen Grundlagen

(Artikel 10 Abs. 1 Z. 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929) nicht

mehr gegeben sind."

2. § 10 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes erlischt

mit 31. Dezember 1960."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember

1959 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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