27. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Internationalen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung haben folgende
weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum
Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
zwischen Staaten und Angehörigen
anderer Staaten (BGBl. Nr. 357/1971, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 440/
1982) hinterlegt
Staaten
Datum der
Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde
Barbados 1. November 1983
Ekuador 15. Jänner 1986
El Salvador 6. März 1984
Israel 22. Juni 1983
Paraguay 7. Jänner 1983
Portugal 2. Juli 1984
Sankt Lucia 4. Juni 1984
Die Bundesrepublik Deutschland hat anläßlich
der Ratifikation des Übereinkommens erklärt, daß
dieses mit Wirkung des Tages, an dem es für die
Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, auch für
das „Land Berlin" gilt.
Die Niederlande haben durch Notifikation vom
22. Mai 1970 den Geltungsbereich des Übereinkommens
auf Surinam und die Niederländischen
Antillen ausgedehnt. Die Anwendung des Übereinkommens
auf Surinam wurde mit Wirksamkeit vom
25. November 1975 wieder aufgehoben.
Das Vereinigte Königreich hat mit Wirkung vom
1. November 1983 den Geltungsbereich des Übereinkommens
auf die Insel Man ausgedehnt.