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27_1982 AT

27. Kundmachung: Aufhebung einiger Wörter im § 1 der Verordnung über die Festsetzung der Absatzförderungsbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 27. Kundmachung: Aufhebung einiger Wörter im § 1 der Verordnung über die Festsetzung der Absatzförderungsbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in der Fassung

BGBl. Nr. 302/1975 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. Dezember 1981, V 19/80-19, dem Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft zugestellt

am 22. Dezember 1981, die Worte „und der

zusätzliche Absatzförderungsbeitrag mit S 0,16" in

§ 1 der Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 28. Juni 1979,

Zl. 13 285/05-I 3/79, über die Festsetzung der

Absatzförderungsbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft,

kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener

Zeitung vom 29. Juni 1979, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1982

in Kraft.

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