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27_1967 AT

27. Verordnung: Berichtigung der Verordnung, betreffend Lehrpläne für Minderheitenschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 27. Verordnung: Berichtigung der Verordnung, betreffend Lehrpläne für Minderheitenschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten

Auf Grund des § 7 Abs. 6 des Gesetzes über

die Regelung, des Volksschulwesens im Burgen-

land, LGBl. Nr. 40/1937 (Burgenländisches Landesschulgesetz

1937), wird die Verordnung des

Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Mai

1966, BGBl. Nr. 118, mit welcher Lehrpläne für

Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht

in Minderheitensprachen in Volks- und

Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland

und Kärnten erlassen werden, abgeändert wie

folgt

In der Anlage 3, Fünfter Teil, Ungarisch, Lehrplan-

Mittelstufe, e) Sprachlehre, dritte Schulstufe,

2. Absatz, ist nach dem Wort „Zukunft"

ein Beistrich zu setzen und an Stelle der Worte

„des persönlichen Fürwortes" wie folgt fortzufahren

„das Eigenschaftswort (ohne Steigerung)

und die Funktion des persönlichen Fürwortes."

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