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279_1991 AT

279. Bundesgesetz: Änderung des Schulzeitgesetzes 1985

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 279. Bundesgesetz: Änderung des Schulzeitgesetzes 1985

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Schulzeitgesetz 1985, in der Fassung BGBl.

Nr. 144/1988 wird wie folgt geändert

Dem § 2 Abs. 2 Z 1 wird folgender letzter Satz

angefügt

„Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien

haben vorrangig auf pädagogische, dann auf

wirtschaftliche, regionale, überregionale und verkehrspolitische

Gesichtspunkte sowie auf die

Interessen der betroffenen Familien Bedacht zu

nehmen."

Artikel II

Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien

des Schuljahres 1991/92 können bis zum 31. Juli

1991 erlassen werden.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der

Bundesminister für Unterricht und Kunst betraut.

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