279_1991
AT
279. Bundesgesetz: Änderung des Schulzeitgesetzes 1985
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 279. Bundesgesetz: Änderung des Schulzeitgesetzes 1985
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Schulzeitgesetz 1985, in der Fassung BGBl.
Nr. 144/1988 wird wie folgt geändert
Dem § 2 Abs. 2 Z 1 wird folgender letzter Satz
angefügt
„Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien
haben vorrangig auf pädagogische, dann auf
wirtschaftliche, regionale, überregionale und verkehrspolitische
Gesichtspunkte sowie auf die
Interessen der betroffenen Familien Bedacht zu
nehmen."
Artikel II
Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien
des Schuljahres 1991/92 können bis zum 31. Juli
1991 erlassen werden.
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Bundesminister für Unterricht und Kunst betraut.