279. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel 1
Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsangehörige
der Republik Senegal, die Inhaber eines
gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen
ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des
anderen Staates einreisen und sich dort bis zu drei
Monaten aufhalten.
Artikel 2
(1) Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
die Mitglieder der diplomatischen Mission oder
einer konsularischen Vertretung des einen Staates
auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates oder
Vertreter des einen Staates bei einer internationalen
Organisation sind, die ihren Amtssitz auf dem
Hoheitsgebiet des anderen Staates hat, oder einer
solchen internationalen Organisation als Beamte
angehören, dürfen sich bis zur Beendigung ihrer
Dienstverwendung sichtvermerksfrei auf dem
Hoheitsgebiet des anderen Staates aufhalten.
(2) Für die Dauer der Dienstverwendung der im
Absatz (1) angeführten Personen dürfen sich auch
deren mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende
Familienangehörige sichtvermerksfrei auf dem
Hoheitsgebiet des anderen Staates aufhalten, wenn
sie selbst Inhaber gültiger Diplomaten- oder
Dienstpässe sind.
Artikel 3
Durch dieses Abkommen wird das Recht der
Vertragsstaaten nicht berührt, Personen, die sie als
unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt
zu verweigern.
Artikel 4
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten
Monats, der auf den Monat folgt, in dem das
Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt drei Monate nach Einlangen
der schriftlich auf dem diplomatischen
Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen
Vertragsstaat außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten
dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN ZU Dakar, am 24. Mai 1984 in
zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer
Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen
authentisch sind.
Für die Österreichische Bundesregierung
Dr. Gerhard Pfanzelter m. p.
Botschafter
der Republik Österreich
Für die Regierung der
Republik Senegal
Moustapha Niasse m. p.
Staatsminister für Auswärtige Angelegenheiten
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 am
1. August 1984 in Kraft.