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279_1984 AT

279. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 279. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Artikel 1

Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsangehörige

der Republik Senegal, die Inhaber eines

gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen

ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des

anderen Staates einreisen und sich dort bis zu drei

Monaten aufhalten.

Artikel 2

(1) Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,

die Mitglieder der diplomatischen Mission oder

einer konsularischen Vertretung des einen Staates

auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates oder

Vertreter des einen Staates bei einer internationalen

Organisation sind, die ihren Amtssitz auf dem

Hoheitsgebiet des anderen Staates hat, oder einer

solchen internationalen Organisation als Beamte

angehören, dürfen sich bis zur Beendigung ihrer

Dienstverwendung sichtvermerksfrei auf dem

Hoheitsgebiet des anderen Staates aufhalten.

(2) Für die Dauer der Dienstverwendung der im

Absatz (1) angeführten Personen dürfen sich auch

deren mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende

Familienangehörige sichtvermerksfrei auf dem

Hoheitsgebiet des anderen Staates aufhalten, wenn

sie selbst Inhaber gültiger Diplomaten- oder

Dienstpässe sind.

Artikel 3

Durch dieses Abkommen wird das Recht der

Vertragsstaaten nicht berührt, Personen, die sie als

unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt

zu verweigern.

Artikel 4

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten

Monats, der auf den Monat folgt, in dem das

Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.

Artikel 5

Dieses Abkommen tritt drei Monate nach Einlangen

der schriftlich auf dem diplomatischen

Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen

Vertragsstaat außer Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten

dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN ZU Dakar, am 24. Mai 1984 in

zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer

Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen

authentisch sind.

Für die Österreichische Bundesregierung

Dr. Gerhard Pfanzelter m. p.

Botschafter

der Republik Österreich

Für die Regierung der

Republik Senegal

Moustapha Niasse m. p.

Staatsminister für Auswärtige Angelegenheiten

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 am

1. August 1984 in Kraft.

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