Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
279_1963 AT

279. Kundmachung: Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für den Personen- und Gepäckverkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 279. Kundmachung: Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für den Personen- und Gepäckverkehr.

Mit Zustimmung des Hauptaasschusses des

Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920,

StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung des

Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft

vom 14. Dezember 1960, BGBl.

Nr. 254, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen

Bundesbahnen für den Personen- und

Gepäckverkehr neu festgesetzt wurden, mit

Wirksamkeit vom 1. Jänner 1964 wie folgt abgeändert

1. Im Abschnitt I wird

a) die Überschrift „A. Fahrpreise für die

2. Klasse aller Züge:" ersetzt durch

„A. Fahrpreise für die 2. Klasse Personenzug:",

b) die Überschrift „B. Fahrpreise für die

1. Klasse aller Züge:" ersetzt durch

„B. Fahrpreise für die 1. Klasse Personenzug:",

c) nach dem Wortlaut „Zu A und B:" angefügt

„Für die Benützung von Eilzügen gelten

die für Personenzüge errechneten Fahrpreise.

C. Fahrpreise für Schnellzüge

Bei Benützung von Schnellzügen werden

die für die Personenzüge errechneten Fahrpreise

für die 1. und 2. Klasse um einen

einheitlichen Zuschlag von S 10'— erhöht."

2. Der Abschnitt II wird wie folgt abgeändert

„II.

Mindestfahrpreis.

Bei Benützung von Zügen auf der Strecke

Meidling—Floridsdorf (Wiener Schnellbahn)

wird der Fahrpreis für mindestens 5 km berechnet."

3. Der Abschnitt IV wird wie folgt abgeändert

„IV.

Beförderungspreis für Hunde.

Der Beförderungspreis für Hunde beträgt

— auch bei Beförderung in Schnellzügen sowie

in der 1. Klasse — den halben gewöhnlichen

Fahrpreis für die 2. Klasse Personenzug."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →