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278_1994 AT

278. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 278. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden oder Kontinuitätserklärung zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (BGBl. Nr. 249/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 348/1989) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations-, Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung

Äquatorialguinea 3. Jänner 1991

Estland 10. Jänner 1994

Jemen 11. August 1990

Komoren 1. August 1991

Kongo 24. November 1989

Malta 14. Juni 1991

Marshall-Inseln 31. Mai 198.9

Slowenien 27 Mai 1992 Zentralafrikanische

Republik 1.Juli 1991

Weiteren Mitteilungen der Depositarregierungen zufolge haben die ehemalige Tschechoslowakei am 14. Mai 1991 und Ungarn am 10. Jänner 1990 den anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 249/1974 zurückgezogen.

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