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278_1986 AT

278. Kundmachung: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 278. Kundmachung: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 7 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 11. März 1986, G 241, 242/85-6, dem

Bundeskanzler zugestellt am 28. April 1986, ausgesprochen,

daß § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes

1953, BGBl. Nr. 2/1954, in der

Stammfassung verfassungswidrig war.

(2) Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.

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