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278_1966 AT

278. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Steiermark

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 278. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Steiermark

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1967 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinde

Öblarn, Politischer Bezirk Liezen, auf

die das Gemeindebedienstetengesetz 1957, LGBl,

für das Land Steiermark Nr. 34, Anwendung

findet, in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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