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277_2002 AT

277. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in St. Valentin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 277. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in St. Valentin

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Valentin errichtet.

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