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277_1997 AT

277. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 277. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Auf Grund des § 6 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/1997, wird verordnet

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 204/1997, wird wie folgt geändert

1. § 18 Z 6 lautet

„6. Richtlinien 95/44/EG und 97/46/EG der Kommission mit den Bedingungen, unter denen

bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V

der Richtlinie 77/93/EWG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die

Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden

dürfen (ABl. Nr. L 184 vom 3. August 1995, S 34 und ABl. Nr. L 204 vom 31. Juli 1997, S 43);“

2. Dem § 18 wird folgende Z 9 angefügt

„9. Richtlinie 97/14/EG der Kommission zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 77/93/EWG

des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und

Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 87 vom

2. April 1997, S 17) hinsichtlich des Anhangs 5.“

3. Anhang 5 wird wie folgt geändert

In Anhang III Teil A Z 12 wird in der rechten Spalte vor dem Wort „Zypern“ das Wort „Algerien,“

eingefügt.

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