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277_1993 AT

277. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Computerwissenschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 277. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Computerwissenschaften

Auf Grund des § 13 Abs. 4 bis 8 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl.

Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 306/1992, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für den Studienversuch Computerwissenschaften BGBl. Nr. 482/1988, wird wie folgt geändert

§ 2 lautet

„§ 2. (1) Das Studium der Computerwissenschaften ist an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, beginnend mit dem Studienjahr 1988/1989, einzurichten.

(2) Der Studienversuch endet mit Ablauf des Sommersemesters 1997."

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