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277_1971 AT

277. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 277. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen ist Mexiko mit Wirksamkeit

vom 13. Juli 1971 Vertragsstaat des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche (BGBl.

Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 51/1971) geworden.

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