277_1971
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277. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 277. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1971_277_0 277. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen ist Mexiko mit Wirksamkeit
vom 13. Juli 1971 Vertragsstaat des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (BGBl.
Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 51/1971) geworden.