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277_1961 AT

277. Verordnung: Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 277. Verordnung: Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958.

Auf Grund des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 54, wird im Einvernehmen mit

dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Die Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958,

BGBl. Nr. 99, wird abgeändert wie folgt

1. § 4 Abs. 1 hat mit Wirkung vom 1. Juli

1961 an zu lauten

„Die Dienstzulage beträgt in der Verwendungsgruppe

L 1 mindestens 468 Schilling und in den

Verwendungsgruppen L 2 mindestens 364 Schilling."

2. § 4 Abs. 1 hat mit Wirkung vom 1. Jänner

1962 an zu lauten

„Die Dienstzulage beträgt in der Verwendungsgruppe

L 1 mindestens 490 Schilling und in den

Verwendungsgruppen L 2 mindestens 382 Schilling."

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