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276_2000 AT

276. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Penzing

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Penzing

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.

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