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276_1997 AT

276. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/1997, wird im Einvernehmen mit der

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, der Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr folgende Formulare auf

1.SB 1/97W für die Anträge auf Gewährung einer Studienbeihilfe und Erhöhung einer

Studienbeihilfe;

2. SB 2.1/97 für die Mitteilung wichtiger Gründe für die Überschreitung der Anspruchsdauer (§ 19

Abs. 2 bis 4 StudFG), den Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer um ein weiteres

Semester (§ 19 Abs. 6 Z 1 StudFG) und den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der

Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z 2 StudFG);

3. SB 4/97 für Erklärungen zu § 11 Studienförderungsgesetz 1992;

4. SB 6/97W für Erklärungen zu den Einkommensunterlagen im Sinne des § 11 Studienförderungsgesetz

1992;

5. SB 7/96 für die Erklärung der Zeiten des Selbsterhaltes;

6. SB 9/96 für die Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studentenvertreter im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes

1973;

7. SB 10/92 für den Erfolgsnachweis;

8. SB-AS 1/97 für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium;

9. SB-AS 2/94 für den Studienerfolgsnachweis über die im Ausland betriebenen Studien;

10. LS-SB 1/97 für die Überprüfung von Voraussetzungen nach dem Studienförderungsgesetz 1992

zur Zuerkennung von Leistungs- und Förderungsstipendien.

§ 2. Diese Verordnung ist auf Anträge von Studierenden ab dem Studienjahr 1997/98 anzuwenden.

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