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276_1994 AT

276. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris

Nach Mitteilungen der Französischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris (BGBl. Nr. 285/1928, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 599/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Bahrain 27 August 1993

Belarus 25.

Februar 1994 Komoren 22.

Dezember 1993

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 10. September 1993

Singapur 2. November 1993

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