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276_1986 AT

276. Kundmachung: Aufhebung des § 28 der Verordnung über die Geschäftsordnungen der in den §§ 344 bis 346 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorgesehenen Schiedskommissionen durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 276. Kundmachung: Aufhebung des § 28 der Verordnung über die Geschäftsordnungen der in den §§ 344 bis 346 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorgesehenen Schiedskommissionen durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1986, V 63, 64, 66 bis 68/85-11,

dem Bundesminister für soziale Verwaltung zugestellt

am 30. April 1986, den § 28 der Verordnung

des Bundesministers für soziale Verwaltung vom

8. Mai 1956, BGBl. Nr. 105, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Diese Vorschrift ist auch auf die vor der Aufhebung

verwirklichten Tatbestände nicht mehr

anzuwenden.

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