276. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Gemeinden Altenberg bei Linz, Hellmonsödt und Kirchschlag bei Linz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf von Abschnitten der B 126
Leonfeldener Straße wird im Bereich der Gemeinden
Altenberg bei Linz, Hellmonsödt und
Kirchschlag bei Linz wie folgt bestimmt
Die B 126 Leonfeldener Straße wird von
km 9,3 (alt) bis 9,45 (alt) auf die neu hergestellte
und bereits verkehrsübergebene Straßentrasse
über die neue Ortnerbachbrücke und von
km 10,05 (alt) bis km 10,31 (alt) auf die neu
hergestellte und bereits verkehrsübergebene
Straßentrasse über die neue Wildbergbrücke umgelegt.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.