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276_1976 AT

276. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Gemeinden Altenberg bei Linz, Hellmonsödt und Kirchschlag bei Linz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Gemeinden Altenberg bei Linz, Hellmonsödt und Kirchschlag bei Linz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet

Der Straßenverlauf von Abschnitten der B 126

Leonfeldener Straße wird im Bereich der Gemeinden

Altenberg bei Linz, Hellmonsödt und

Kirchschlag bei Linz wie folgt bestimmt

Die B 126 Leonfeldener Straße wird von

km 9,3 (alt) bis 9,45 (alt) auf die neu hergestellte

und bereits verkehrsübergebene Straßentrasse

über die neue Ortnerbachbrücke und von

km 10,05 (alt) bis km 10,31 (alt) auf die neu

hergestellte und bereits verkehrsübergebene

Straßentrasse über die neue Wildbergbrücke umgelegt.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

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