Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
276_1968 AT

276. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einer weiteren Bestimmung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt zur Verfassungsbestimmung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einer weiteren Bestimmung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt zur Verfassungsbestimmung

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Außer den bereits im BGBl. Nr. 10/1965 als

verfassungsändernd bezeichneten Bestimmungen

ist auch Art. 1 Abs. 2 des Abkommens

zwischen der Republik Österreich und der

Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung

nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen

und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln

während der Fahrt, BGBl. Nr. 10/

1965, Verfassungsbestimmung.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →