276_1963
AT
276. Verordnung: Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 276. Verordnung: Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch.
1963_276_0 276. Verordnung: Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch.
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung
vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
§ 1.
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird
eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in
Innsbruck errichtet.
§ 2.
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch
wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz
in Feldkirch errichtet.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in
Kraft.