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276_1962 AT

276. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-

Wahlordnung 1962, BGBl. Nr. 246, wird hiemit

die Wahl für den Nationalrat ausgeschrieben.

(2) Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

des Nationalrates wird als Wahltag der 18. November

1962 festgesetzt.

(3) Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der

24. September 1962 bestimmt.

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