276_1962
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276. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 276. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
1962_276_0 276. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
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(1) Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-
Wahlordnung 1962, BGBl. Nr. 246, wird hiemit
die Wahl für den Nationalrat ausgeschrieben.
(2) Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß
des Nationalrates wird als Wahltag der 18. November
1962 festgesetzt.
(3) Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der
24. September 1962 bestimmt.