Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
276_1957 AT

276. Bundesgesetz: 2. Kartellgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 276. Bundesgesetz: 2. Kartellgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 173/1951, in der

Fassung der Kartellgesetznovelle, BGBl. Nr. 252/

1956, wird geändert wie folgt

1. Im § 11 Abs. 1 tritt an Stelle der Bezeichnung

„Landwirtschaftskammer für Niederösterreich

und Wien" die Bezeichnung „Niederösterreichische

Landes-Landwirtschaftskammer".

2. Im § 40 tritt an Stelle des Datums „31. Dezember

1957" das Datum „30. Juni 1958".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

betraut

1. hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer

des I., III. und IV. Abschnittes des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 173/1951, in der Fassung der

Kartellgesetznovelle, BGBl. Nr. 252/1956, das

Bundesministerium für Justiz, soweit jedoch § 13

Abs. 1 lit. a in Betracht kommt, im Einvernehmen

mit den nach dem Gegenstand der Kartellvereinbarung

zuständigen Bundesministerien und,

soweit § 22 in Betracht kommt, im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel und

Wiederaufbau,

2. hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer

des II. Abschnittes des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 173/1951, in der Fassung der Kartellgesetznovelle,

BGBl. Nr. 252/1956, soweit er das

gerichtliche Strafrecht betrifft, das Bundesministerium

für Justiz, soweit er das Verwaltungsstrafrecht

betrifft, die nach dem Gegenstand der

Kartellvereinbarung zuständigen Bundesministerien,

soweit § 24 Abs. 2 lit. a und § 25 Abs. 3

in Betracht kommen, das Bundesministerium für

Inneres und, soweit § 24 Abs. 2 lit. b und § 25

Abs. 3 in Betracht kommen, das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →