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275_1996 AT

275. Verordnung: 90. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Verordnung: 90. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze

BGBl. Nr. 96/1993 und BGBl. Nr. 1105/1994, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 899/1995, wird wie folgt geändert

1. Nach § 11 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 angefügt:,,

(9) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 275/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in

Kraft.“

2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße

wie folgt festgesetzt

3. In die Anlage B werden nachstehende Arzneimittel aufgenommen

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