Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
275_1986 AT

275. Kundmachung: Aufhebung des § 346 Abs. 2 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Kundmachung: Aufhebung des § 346 Abs. 2 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und

gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1986, G 232, 233,

235-237/85-11, V 63, 64, 66—68/85-11, der Bundesregierung

zugestellt am 30. April 1986, § 346

Abs. 2 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1955, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Diese Vorschriften sind auch auf die vor der

Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht mehr

anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →